So wird ein guter Kaufpreis erzielt
Wer ein Haus oder die Eigentumswohnung zum Kauf anbieten möchte, muss den Marktwert hierfür kennen, um den optimalen und korrekten Kaufpreis zu bestimmen.
Den korrekten Preis zu finden ist für Immobilienverkäufer eine schwierige Angelegenheit. Wer seinen eigenen Kaufpreis zu hoch setzt, schreckt eventuelle Käufer in jedem Falle ab. So kann die Immobilie im hinderlichsten Fall zu einer Ausschussware werden. Wer hingegen zu wenig verlangt, verkauft wahrscheinlich schnell, verschenkt jedoch sehr viel Geld. Das ist sehr ärgerlich, wenn zum Beispiel aus jener Veräußerung eines Einfamilienhauses im Vorort eine Wohnung in der Innenstadt bezahlt werden soll und der Erlös hierfür nicht ausreicht.
Viele Unsicherheiten und Fehler bei der Kaufpreisbestimmung entstehen, da der Eigentümer den eigentlichen Marktwert seiner eigenen Immobilie nicht kennt oder diese falsch einschätzt. Daher muss am Anfang der Verkaufspläne stets eine Wertermittlung erfolgen. Ein Verkäufer kann hierfür einen Sachverständigen beauftragen oder
mithilfe eigener Nachforschungen den Wert des Objekts selber einschätzen. Wer sich im Vorfeld gut informiert, geht entspannter in die Verhandlungen zum Verkauf.
Die Preisbestimmung bei Immobilien
Um den Wunschpreis festzusetzen, sollten sich Verkäufer einen Überblick über den ungefähren Immobilienwert machen. Dazu können Durchschnittswerte aus Marktberichten sowie jene Preise, welche in der Nachbarschaft bekannt sind, berücksichtigt werden. Bedeutend ist allerdings, hierbei nicht Birnen mit Äpfeln zu vergleichen: Eine unsanierte Wohnung ohne einen Balkon ist längst nicht so viel wert wie eine Luxuswohnung nebenan. Aber wer ein realistisches Angebot hierfür abgibt, verkauft zumeist schneller und zu einem optimalen Preis als jene, die mit überhöhten Preisforderungen auf den großen Gewinn hoffen.
Bei der Zusammenstellung des Verkaufsexposés kann es Sinn machen, dieses von einem speziellen Dienstleister anfertigen zu lassen. Sicherer und bequemer ist es, sich sofort an einen Makler zu wenden. Dies ist aber auch deutlich teurer, werden hier meist bis zu 7 Prozent des Verkaufspreises fällig. Dies ist vom Verkäufer sowie zu gleichen Teilen vom Käufer zu zahlen. Ob dies sinnvoll ist, darf wenigstens in Großstädten bezweifelt werden. Hier kann beispielsweise eine Anfrage beim Mieter oder bei Miteigentümern bereits zum Erfolg führen.
Wissenswertes zum Immobilienverkauf
Wichtig zu wissen ist, dass etwaige Mängel an der Immobilie keinesfalls verschwiegen werden sollten. Ansonsten drohen dem Verkäufer Schadenersatzforderungen und eventuell sogar eine Rückabwicklung des Vertrages.
Die meisten Eigentümer halten die vom Experten bestimmte Zahl für einen Billigpreis und wollen das Haus nicht verschleudern. Hierfür gibt es jedoch eine Alternative. Die Besitzer können die Immobilie erst einmal vermieten. Viele Makler halten dies jedoch bei den klassischen Eigenheimobjekten für die schlechtere Entscheidung. Diese Maßnahme verschiebt das Problem meist nur nach hinten und kostet den Besitzer im schlimmsten Fall noch mehr Geld. Die Ausgaben für Verwaltung und Instandhaltung werden fällig und die Mieter wohnen die Immobilie möglicherweise noch mehr ab.
Der Kaufpreisfaktor ist ein wichtiger Wert, mit dessen Hilfe die Besitzer, die ihr Geld in den Kauf einer Immobilie investieren, einen guten Einblick bekommen können, ob sich diese Investition auch lohnt. Er bildet die Zahl an Jahren ab, welche sie benötigen, bis sich der Preis durch die Einnahme der Miete ausgeglichen hat.
Käufer einer Mietimmobilie sollten sich bei der Erwartung des Betrags nicht nur auf die schlichte Formel zur Bestimmung des Kaufpreisfaktors stützen, sondern auch weitere Aspekte einbeziehen. So spielen auch andere Kosten, die die Besitzer für die Immobilie tragen müssen, eine wichtige Rolle. Hierzu zählen auch die Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, Grundbuch- und Notarkosten sowie der Anteil der Provision für den Makler, welcher zu zahlen ist. Auch das Hausgeld für die laufenden Nebenkosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Verwaltung sowie eine Instandhaltungsrücklage sollten berücksichtigt werden.